Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienst „eyeCall“

§ 1 – Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der Hanseranking GmbH, Admiralitätstraße 58, 20459 Hamburg, (nachfolgend „Hanseranking“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der internetgestützten Software „eyeCall“ (nachfolgend „Software“).

(2) Die Hanseranking erbringt ihre Leistungen hinsichtlich der Software ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Hanseranking ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für andere Dienstleistungen der Hanseranking gelten nicht diese AGB, sondern die jeweils leistungsbezogenen AGB.

(3) Vertragspartner der Hanseranking können nur Unternehmer werden, d.h. Personen die in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln. Die Hanseranking ist daher berechtigt, entsprechende Nachweise von dem Kunden zu verlangen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der internetgestützten Software „eyeCall“ zur Buchung und Veranstaltung von interaktiven Online-Verkaufsgesprächen nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 6 dieser AGB.

Die Software umfasst insbesondere:

  • Die Möglichkeit für den Kunden, Verkaufsgespräche über die Software zu vereinbaren;
  • Die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Online-Kommunikation in virtuellen Konferenzräumen;
  • Den passwortgeschützte Dateiaustausch sowie
  • Die Verwaltung von Kundeninformationen;

(2) Zur Nutzung der Software stellt Hanseranking Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung, auf denen die mit der Software erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung von Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist im Leistungsumfang nicht enthalten.

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot der Hanseranking

(4) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist das Angebot von Hanseranking. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Hanseranking sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch Hanseranking.

(5) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von Hanseranking.

(6) Installations- und Konfigurationsleistungen sowie Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Installation und Parametrisierung der Software, Schulung) sind nicht Gegenstand des Vertrags zwischen den Vertragsparteien, können aber zwischen diesen gesondert vereinbart werden.

(7) Der Kunde darf die Software nur selbst und nur für eigene Zwecke nutzen. Jede Nutzung durch Dritte ist untersagt. Dritter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die nicht Partner dieses Vertrags ist.

(8) Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Computers.

§ 3 – Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der Hanseranking und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde schriftlich das Angebot der Hanseranking innerhalb von 14 Tagen annimmt. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme des Kunden ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Hanseranking.

§ 4 – Pflichten der Hanseranking

(1) Die Hanseranking stellt dem Kunden die in § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung genannte Software zur Verfügung.

(2) Die Hanseranking leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Hanseranking wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen.

(3) Aus technischen Gründen kann die Hanseranking eine dauerhafte und vollständige Verfügbarkeit der Server, über die die Plattform betrieben wird, nicht gewährleisten, sondern höchstens in Höhe von 95 % im Jahresdurchschnitt. Zeitweise kann die Verfügbarkeit der Plattform – insbesondere wegen der notwendigen Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten – eingeschränkt sein. Die Hanseranking wird den DienstleisterKunden über die Durchführung geplanter Wartungs- oder Reparaturarbeiten und deren Umfang rechtzeitig, das heißt bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der geplanten Wartungs- oder Reparaturarbeiten, durch einen Hinweis auf der Plattform informieren. Angekündigte Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt. Sollte das System unvorhergesehen ausfallen, wird die Hanseranking nach Möglichkeit den Kunden über den Umfang und die Dauer des Ausfalls unterrichten. Eine Haftung für den Zugang und die Nutzung der Software sowie eine Gewähr für die ordnungsgemäße Abrechnung der Beratungsleistungen des Kunden gegenüber seinen Kunden wird von der Hanseranking in den vorgenannten Fällen nicht übernommen.

(4) Ferner ist der Zugang zu der Plattform auch abhängig von den vom Kunden zur Verfügung stehenden technischen Ausstattungen sowie von der Datenübertragung im Internet. Störungen und Ausfälle, die nicht in die Sphäre von der Hanseranking fallen, hat die Hanseranking nicht zu vertreten.

(5) Die Hanseranking kann den Zugang zur Software jederzeit vorübergehend einschränken, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Server von der Hanseranking (z.B. auch Angriffe aus dem Internet) oder zur Durchführung dringend technischer Maßnahmen dient. Die Hanseranking wird den Kunden in diesen Fällen hierüber informieren.

(6) Die Hanseranking behält sich vor, den Kunden von der Nutzung der Software vorübergehend oder dauerhaft durch Sperrung des Benutzerkontos auszuschließen, wenn der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit der Hanseranking verstößt. Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung seines Benutzerungskontos wird die Hanseranking den Kunden unverzüglich hierüber unter Angaben von Gründen per E-Mail informieren.

(7) Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Plattform infolge von unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und sonstigen außerhalb des Einflussbereiches von der Hanseranking liegenden und von der Hanseranking nicht zu vertretenden Ereignissen, ist die Hanseranking für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von seinen vertraglichen Pflichten befreit. In einem solchen Fall sind sowohl die Hanseranking als auch der Kunde verpflichtet, die gegenseitigen Pflichten nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen.

§ 5 – Pflichten des Kunden

(1) Zur Nutzung der Software legt der Kunde ein Benutzerkonto an.

(2) Der Kunde pflegt selbstständig die erforderlichen Daten und Inhalte auf der Website www.eyecall.de ein.

(3) Alle vom Kunden eingegebenen Daten und Inhalte müssen zutreffend, vollständig und aktuell sein. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Kunden. Änderungen hat der Kunde unverzüglich nach Änderungseintritt, selbstständig in das System auf der Webseite www.eyecall.de einzupflegen.

(4) Für die vom Kunden eingegebenen Daten und Inhalte haftet allein der Kunde.

(5) Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Kunden geheim zu halten und vor unbefugtem Zugang durch Dritte zu schützen. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der Zugang zur Software und die Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienste ausschließlich durch den Kunden bzw. durch die von ihm bevollmächtigten Personen erfolgen. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten des Kunden Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist Hanseranking unverzüglich zu informieren.

(6) Der Kunde hat vor Vertragsschluss überprüft, dass die Spezifikationen der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und –bedingungen der Software bekannt. Ferner obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass die geeigneten Anwendungs- und Systemvoraussetzungen bei seinen Kunden zur Verwendung der Software vorliegen.

(7) Soweit gesetzliche oder sonstige Anforderungen für die Ausübung der Beratungstätigkeit des Kunden bestehen, obliegt dessen Einhaltung ausschließlich dem Kunden; dies gilt insbesondere für berufsrechtliche Regelungen (Arzt, Heilpraktiker, Rechtsanwalt, Steuerberater, etc.). Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher, für ihn geltenden Rechtsvorschriften insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen selbst verantwortlich.

(8) Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf seiner Präsentations-Website abrufbar hält oder speichert, ist der Kunde verantwortlich. Die Hanseranking prüft die Präsentations-Website des Kunden in keiner Weise auf eventuelle Rechtsverstöße.

(9) Auf der Präsentations-Website und in den Online-Veranstaltungen dürfen keine Angaben getroffen, Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten (insbesondere pornografische, rassistische, ausländerfeindliche, rechtsradikale oder sonstige verwerfliche Inhalte) oder Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Marken-, Namens- und Urheberrechte) verstoßen.

(10) Werden durch Dritte Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gegenüber der Hanseranking geltend gemacht, die auf den Kunden zurückzuführen sind, so verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen und unverzüglichen Freistellung von der Hanseranking von solchen Ansprüchen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche Dritter auf einem Fehler beruhen, den die Hanseranking gegenüber dem Kunden arglistig verschwiegen hat.

(11) Der Kunde ist verpflichtet, der Hanseranking Mängel an der Software nach deren Entdeckung unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern im Sinne des § 121 BGB, schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Der Kunde unterstützt die Hanseranking bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Hanseranking umfassend informiert und ihr für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

(12) Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.

(13) Der Kunde ist für seine Daten allein verantwortlich. Er hat in regelmäßigen Abständen entsprechende Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen.
(14) Der Kunde ist zur Schadensvermeidung und –minderung verpflichtet, beispielsweise durch Datensicherung und durch Virenabwehr nach dem Stand der Technik.

§ 6 – Rechteeinräumung

(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß § 7 dieser AGB das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software.

(2) Hanseranking bzw. dem Kunden wird jeweils das jederzeit widerrufbare Recht eingeräumt, wechselseitig Referenzwerbung unter Benennung von Hanseranking bzw. dessen Software „eyeCall“ bzw. dem Kunden zu betreiben. Die Art und den Umfang der Referenzwerbung werden die Parteien vor Aufnahme der Werbung schriftlich abstimmen.

§ 7 – Vergütung, Zahlung

(1) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach dem Angebot von Hanseranking.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Nutzungsentgelt durch den Kunden innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Hanseranking. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung behält sich die Hanseranking vor, den Dienst zu beenden bzw. den Zugang des Kunden bis zum Eingang des Zahlungseingangs vorübergehend zu sperren.

§ 8 – Weiterentwicklungen

(1) Die Hanseranking beabsichtigt, die Software ständig weiter zu entwickeln und zu optimieren (nachfolgend als Weiterentwicklung bezeichnet). Eine Weiterentwicklung liegt vor, wenn eine abweichende Software für den Kunden verfügbar gemacht wird. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Weiterentwicklung, d.h. die Hanseranking ist nicht verpflichtet, die Software weiterzuentwickeln.

(2) Sollte es zu einer Weiterentwicklung durch die Hanseranking kommen, stimmt der Kunde dieser Weiterentwicklung hiermit zu. Diese Zustimmung wird unter der Bedingung erteilt, dass die Hanseranking sicherstellt, dass sämtliche wesentlichen Funktionalitäten, die Gegenstand dieser ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung sind, erhalten bleiben. Im Falle der Zustimmung wird die Software in ihrer weiterentwickelten Fassung Gegenstand des Vertrages.

(3) Soweit Funktionalitäten geändert werden, die nicht von Absatz 2 gedeckt sind, ist hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich.

§ 9 – Haftung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Hanseranking lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Hanseranking, deren Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die Hanseranking, deren Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 € insgesamt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere den entgangenen Gewinn.

(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 – Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen beginnend ab dem Tag der Freischaltung des Kunden-Zugangs. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr.

(2) Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der Hanseranking zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von Hanseranking dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von der Hanseranking hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(4) Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche Dokumente und andere Unterlagen der Software, sie sich in seinem Besitz befinden unwiderruflich zu löschen.

§ 11 – Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende.

§ 12 – Schlussbestimmungen

(1) Eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von der Hanseranking statthaft.

(2) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Für die Einhaltung der vertraglich geregelten Schriftform genügt die Verwendung von Telefax oder E-Mail.

(3) Soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform verlangt wird, ist die Textform ausreichend.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz von der Hanseranking in Hamburg.

>